Kunsttherapie

Kunsttherapie

Ihre Schöpfung zum Leben erwecken

Kunsttherapie

Ihre Schöpfung zum Leben erwecken

Eine Beratungs- oder Therapiesitzung kann durch eine künstlerische Therapiemethode, die persönlich auf Sie abgestimmt ist, mit viel Feingefühl zu grossem Aufschluss führen. 

Leichtigkeit und
Selbstbestimmung

Niemand muss dafür besonders künstlerisch begabt sein denn die entstandenen Arbeiten werden komplett wertfrei betrachtet. Die Kunsttherapie ermöglicht innerhalb einer geschützten therapeutischen Beziehung vor allem einen nonverbalen Ausdruck sowie den bewussten Zugang zu vor- und unbewussten Inhalten durch die vielfältigen Techniken der Bildenden Kunst.
Durch die Erfahrung haptisch und mit anderen Materialien zu arbeiten entsteht ein komplett neuer Zugang zu sich Selbst. Mit viel Spaß und Freude entsteht eine neue Vertrautheit in das Leben und unterstützt mit viel Leichtigkeit bei schweren Prozessen in die Selbstbestimmung zu kommen.
Informationen die Sie vor einem Besuch interessieren könnten:

Informationen die Sie vor einer kunsttherapeutischen Sitzung interessieren könnten:

  • Was kann ich mir unter Kunsttherapie vorstellen?

    Schöpferisches Gestalten ist ein Urbedürfnis des Menschen zu sein, davon geht die Kunsttherapie aus. Bildnerischer Ausdruck bringt uns in Berührung mit uns selbst und unseren Emotionen. Bilder können Geschichten erzählen wo uns Worte fehlen. Erinnerungen tauchen auf, Schmerz oder Ängste finden einen schöpferischen Ausdruck.

  • Brauche ich ein Erstgespräch?

    Ja.

    Zunächst treffen wir uns zu einem Erstgespräch zum persönlichen Kennenlernen und zur Darlegung Ihres Anliegens.

    Wir werden gemeinsam, nach beidseitiger Sympathie, die weitere Vorgehensweise besprechen und festlegen.

    Grundsätzlich wird mit den verschiedensten Stilmitteln, die individuell an Sie und Ihre Situation angepasst werden, gearbeitet.


    • Erstgespräch 90 Minuten
    • Kunsttherapeutische Einzelberatungen 75 Minuten oder 120 Minuten (inkl. Kreativbedarf)

    • Psychologische Einzelberatungen 50, 75 oder 120 Minuten
    • Ehe- und Paarberatungen 90 oder 120 Minuten
    • Sexualtherapeutische Einzelberatungen 50, 75 oder 120 Minuten
    • Supervisionsgruppe 1x pro Monat 180 Minuten
    • Seelenlandkarte 150 Minuten
    • Systembrett 90 Minuten oder 150 Minuten
  • Wie läuft eine kunsttherapeutische Beratung ab?

    Wir finden gemeinsam die für Sie passende Übung zu Ihrem Anliegen / zu Ihrer Situation. Im kreativen Prozess wirken Farben und Materialien strukturierend, stabilisierend oder befreiend. Unbewusstes kann durch Bilder oder Symbole sprechen, sich lösen und bewusst angeschaut werden. Das begleitende therapeutische Gespräch unterstützt diesen Prozess.

  • Brauche ich künstlerisches Talent?

    Nein.

    Künstlerische Begabung ist dazu nicht nötig denn die entstandenen Arbeiten werden komplett wertfrei betrachtet.

  • Muss ich etwas mitbringen?

    In meiner Praxis ist reichlich Kreativbedarf und Schutz für Ihre Kleidung vorhanden und im Honorar inklusive.

    Sollten Sie Ihren eigenen Schutz für Ihre Kleidung mitbringen wollen und nur mit bestimmten Farben und Materialien arbeiten oder nicht arbeiten wollen / können (aus evtl. gesundheitlichen Gründen), bitte ich Sie das im Vorfeld mit mir telefonisch abzustimmen.

  • Wieviel kostet eine kunsttherapeutische Beratung?

    • Erstgespräch 90 Minuten - 160,00€
    • Kunsttherapeutische Einzelberatung 75 Minuten - 145,00€ oder 120 Minuten - 250,00 (Reichlich Kreativbedarf und Schutz für Ihre Kleidung ist vorhanden und im Honorar inklusive)

    • Psychologische Einzelberatung   50 Minuten - 90,00€ / 75 Minuten - 145,00€ / 120 Minuten - 250,00€
    • Ehe- und Paarberatung   90 Minuten - 180,00€ / 120 Minuten - 280,00€
    • Sexualtherapeutische Einzelberatung   50 Minuten - 90,00€ / 75 Minuten - 145,00€ / 120 Minuten - 250,00€
    • Supervisionsgruppe 1x pro Monat 180 Minuten - 120,00€
    • Seelenlandkarte 150 Minuten - 280,00€
    • Systembrett   90 Minuten - 180,00€ oder 150 Minuten - 280,00€

    Alle weiteren Details auf Anfrage


    In finanziellen schwierigen Situationen kann im Einzelfall ein sog. Soziales Honorar / Sozialtarif vereinbart werden.

    Nachweis ist erforderlich. Bitte sprechen Sie mich an.


  • Wie und wann bezahle ich die kunsttherapeutische Beratung?

    Die Abrechnung erfogt jeweils VOR der Kunstherapie-Sitzung / Kunsttherapeutischen Beratung in BAR gegen Rechnung oder Quittung.

  • Übernimmt das Honorar zur Kunsttherapie die Krankenkasse?

    Die Kosten der Kunsttherapie werden von den meisten Kassen nicht erstattet.


    Selbst zahlen ist KEIN Nachteil!

    Bei der Abrechnung über Versicherung und Krankenkasse werden Ihre Daten gespeichert. Wenn Sie beabsichtigen, eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen, oder wenn Sie im Staatsdienst arbeiten wollen, können sich diese gespeicherten Informationen für Sie nachteilig auswirken.


    Der Vorteil der Privatzahlung besteht für Sie somit darin, dass Sie keine Daten an Versicherungsträger oder sonstige Dritte weitergeben müssen.

  • Terminverschiebung - Ist das möglich?

    Ihnen ist etwas dazwischen gekommen?

    Kein Problem - Wenn Sie Ihren Kunsttherapie-Termin 72 Stunden im voraus schriftlich absagen wird dieser nicht in Rechnung gestellt und wir finden bestimmt schnell einen Ersatztermin.

    Danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.

  • Mit welchen Anliegen kann ich kommen?

    Alle Fragen, Gedanken, Emotionen und Gefühle, die Sie gerade beschäftigen und bewegen sind willkommen.

    Viele Menschen nutzen mein Angebot zur Neuorientierung im Leben wie z.B.


    • Woher komme ich?
    • Wo stehe ich heute?
    • Wo möchte ich hin?
    • Wie komme ich dort an?
  • Mit welchen Anliegen kann ich nicht kommen?

    Ärztlich diagnostizierte Krankheitsbilder nach ICD (International Classification and Disease V11) darf ich gesetzlich nicht behandeln.

  • Unterliegt die Kunsttherapie / kunsttherapeutische Beratung der Schweigepflicht?

    Ja.

    Zu Beginn der Kunsttherapie schließen wir eine schriftliche Vereinbarung zur Schweigepflicht.

    Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit entfällt nur bei einer Entbindung durch Sie.

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